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Stichwort:

- B -

BAB. Betriebsabrechnungsbogen

Baisse. Eine Baisse steht für eine anhaltende (oder kurzfristige) Phase starker Kursverluste an der Börse

Baissier. Ein Baissier spekuliert "à la baisse", also auf fallende Kurse

Bank. Eine Bank ist eine Institution, die den gewerbsmäßigen Handel mit Geldkapital und gewisse mit dem Geldverkehr in Verbindung stehende Dienstleistungen durchführt. Die Bankgeschäfte lassen sich grob in Aktivgeschäfte (Bank verleiht Geld an Kunden) und Passivgeschäfte (Bank nimmt Geld herein und zahlt Zinsen) unterteilen.

Bankakzept. Bankakzepte sind Wechsel, die auf eine Bank gezogen und von dieser akzeptiert sind.

Bankbetriebslehre. Bankbetriebslehre ist spezielle Betriebswirtschaftslehre. Sie beschäftigt sich mit den betriebswirtschaftlichen Problemen, die im Zusammenhang mit dem Bankwesen stehen.

Bankenaufsicht. Die Bankenaufsicht wird von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zusammen mit der Bundesbank ausgeübt. Sie ist die staatliche Aufsicht, der das Bankwesen unterliegt.

Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis ist die Pflicht des Kreditinstitutes, keine Auskünfte über seine Kunden und deren persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse an Dritte zu geben. Das Kreditinstitut hat das Recht, Auskünfte über seine Kunden und deren genannte Verhältnisse zu verweigern.

Bankrott. Ein Schuldner ist bankrott, wenn er zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wurde.

Bär. Der Bär steht für die Pessimisten an der Börse, die auf fallende Kurse spekulieren. Gegensatz: Bulle

Barausgleich. Ein Barausgleich findet beim Optionsscheinhandel statt. Bei vielen Optionsscheinen ist nicht mehr das Recht auf den tatsächlichen Bezug oder Verkauf des Basisinstruments vorgesehen. Stattdessen wird die Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem Basispreis bei Fälligkeit bar ausgeglichen.

Bardividende. Die Bardividende wird stets von den Aktiengesellschaften bekanntgegeben. Ein Anleger erhält jedoch nie die Bardividende ausgezahlt, da sie zwischen Brutto- und Nettodividende liegt. Hat der Anleger einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt, so erhält er die Bardividende zuzüglich Körperschaftssteuer (Bruttodividende). Liegt kein ausreichender FSA vor, so erhält der Anleger lediglich die Nettodividende (Bardividende abzgl. Kapitalertragssteuer und Soli).

Bärenfalle. Eine Falle, in die der mit fallenden Kursen rechnende Anleger aufgrund seiner technischen Chartanalysen bzw. der dabei ermittelten Verkaufssignale hineintappt und die sich als Fehleinschätzungen herausstellen. Gegensatz: Bullenfalle.

Basisinstrument. Das Finanzinstrument, welches einer Option oder einem Optionsschein zugrunde liegt, wird als Basisinstrument bezeichnet. Gängige Basisinstrumente sind z.B. Währungen, Indizes, Anleihen, Aktien, Währungskörbe und Waren.

Basispreis. Der Basispreis gibt den Wert an, zu dem das Basisinstrument bei Ausübung der Option gekauft (Call) bzw. verkauft (Put) werden kann.

Bausparen. Bausparen ist kollektives Zwecksparen mit dem Ziel, nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Zuteilung der Bausparsumme zu erhalten. Der Bausparer bespart zunächst seinen Bausparvertrag. Ist das Mindestsparguthaben erreicht und sind die sogenannten Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, erhält der Bausparer nach Zuteilung das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen ausbezahlt. Das Darlehen zahlt er in konstanten monatlichen Raten zurück.

Bedürfnis. Ein Bedürfnis ist die Empfindung eines Mangels, mit dem Streben diesen Mangel zu beseitigen.

behauptet. Börsentendenz, bei der es zu keiner größeren Kursveränderung gekommen ist.

belasten. Buchung auf der Sollseite eines Kontos. Das Vermögen nimmt dadurch ab bzw. die Schulden vermehren sich. Gegensatz: erkennen, gutschreiben

Belastung. Bezeichnung für die Rechte eines Dritten an einem Grundstück (Eingetragen ins Grundbuch, z.B. Grundschuld, Hypothek).

Beleg. Schriftliches Beweisstück für eine Buchung (Quittung, Aus- oder Einzahlungsbeleg).

Belegschaftsaktien. Aktien, die an die Mitarbeiter einer AG ausgegeben werden und deren Kurs meist deutlich unter dem aktuellen Kurswert liegt. Die Arbeitnehmer werden also am Erfolg (oder Misserfolg) des Unternehmens beteiligt. Belegschaftsaktien unterliegen i.d.R. einer Sperrfrist, während dieser die Aktien nicht veräußert werden können.

Beleihungswert. Der Beleihungswert wird vom Kreditinstitut ermittelt und stellt den rechnerischen Wert dar, den das KI bei Veräußerung erhalten würde. Der Beleihungswert wird aus Sicherheitsgründen niedrig angesetzt.

Berichtigungsaktien. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden stille Rücklagen in Grundkapital umgewandelt. Entsprechend ihrer vorherigen Beteiligung erhalten die Aktionäre zusätzliche Aktien, das bedeutet, dass sie nach der Kapitalerhöhung mehr Aktien zum gleichen Wert besitzen.

Bestandskonten. Bestandskonten sind Konten, die ihre Salden beim Jahresabschluss an die Bilanz abgeben.

bestens. Die Verkaufserteilung einer Aktie erfolgt unlimitiert. Das KI verkauft zum "höchsten Kurs", der allerdings dank fallender Kurse niedrig sein kann. Deshalb sollte man seine Verkaufs- und Kaufsaufträge stets limitieren, um nicht ein böses Ende zu erleben, wenn die Kurse plötzlich absacken.

Betriebsabrechnungsbogen. Der BAB wird in der Kostenrechnung angewendet und dient der Durchführung der Kostenstellenrechnung.

Betriebsrat. Der Betriebsrat ist ein, in direkter und geheimer Wahl, gewähltes Vertretungsorgan der Arbeitnehmer des Betriebes. Der Betriebsrat kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Die Anzahl der MItglieder richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb, sie müssen ihrem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend vertreten werden. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre (Jugendvertreter 2 Jahre). Die Aufgaben des Betriebsrats sind u.a.: Beschwerden von Arbeitnehmern zu behandeln, Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen und die Eingliederung von Schwerbehinderten zu fördern. Die Mitglieder des Betriebsrats müssen Arbeitnehmer und Beschäftigte in dem Betrieb sein und haben während ihrer Amtszeit Kündigungsschutz.

Betriebssabotage. Vorsätzliche Störung oder Verhinderung des normalen Betriebsablaufs durch Zerstörung, Beseitigung oder Unbrauchbarmachung einer dem Betrieb dienenden Sache. Auf Sabotage steht Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe.

Betriebsstillegung. Einstellung jeglicher betrieblichen Tätigkeit. Wird durchgeführt, wenn die Erlöse für die betrieblichen Leistungen die variablen Stückkosten nicht mehr decken.

Betriebsunfall. Ein Betriebsunfall ist entweder ein Unfall, der sich beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ereignet hat oder ein Unfall, der während der Arbeit im Betrieb passiert ist.

Betriebsvereinbarung. Eine Betriebsvereinbarung ist eine Gesamtvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf betrieblicher Ebene. Betriebsvereinbarungen werden als Verträge geschlossen und ihre Rechtsnormen können ermittelbar auf das Arbeitsverhältnis einwirken.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG). Das BetrVerfG bildet die Grundlage der innerbetrieblichen Beziehung zwichen Arbeitgeber und der Belegschaft. Das BetrVerfG regelt u.a. die Befugnisse des Betriebsrats und seine Organisation.

Betriebsversammlung. Eine Betriebsversammlung ist eine nicht-öffentliche innerbetriebliche Versammlung der Belegschaft unter Leitung des Vorsitzenden des Betriebsrats. Die Betriebsversammlung kann dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und sich über Beschlüsse und Entschlüsse informieren. Die Einberufung einer ordentlichen Betriebsversammlung ist vierteljährlich vorgeschrieben und wird vom Betriebsrat durchgeführt. Der Arbeitgeber ist einzuladen und hat das Recht auf der Betriebsversammlung zu sprechen.

Betriebswirtschaftslehre. Betriebswirtschaftslehr ist die Lehre von der rationalen Betriebsführung. Sie beschäftigt sich mit innerbetrieblichen Problemen und greift darüber hinaus mit der Erforschung der Auswirkungen auf andere Teile der Wirtschaft in das Gebiet der Volkswirtschaftslehre über. Die B. geht jedoch stets von den Vorgängen beim Einzelbetrieb aus. Die Aufgabe der Betriebslehren ist die Erforschung der besonderen Merkmale der Betriebe des betrf. Wirtschaftszweiges. Die allgemeine Bankbetriebslehre untersucht die allen Betrieben gemeinsamen Merkmale.

Bevölkerung. Die in einer Volkszählung oder deren Fortschreibung erfaßten Personen am Ort der Hauptwohnung. Dazu zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer. Nicht zur Bevölkerung zählen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Bevölkerungsbilanz. Verfahren zur Fortschreibung der Bevölkerung von Vierteljahr zu Vierteljahr bzw. von Jahr zu Jahr aus dem Überschuss der Geborenen bzw. Gestorbenen und der Zu- bzw. Fortzüge.

Bevölkerungsdichte. Verhältnis der Bevölkerung einers Untersuchungsgebiets zur Fläche oder die Einwohnerzahl je Flächeneinheit (Quadratkilometer oder Hektar).

Bevölkerungsexplosion. Starke Vermehrung der Bevölkerung.

Bevollmächtigter. Ein Bevollmächtigter ist im Bankwesen eine Person, die Handlungsvollmacht, Prokura oder Kontovollmacht hat und damit neben dem Kontoinhaber verfügungsberechtigt über ein Konto ist.

bewegliche Sachen. Bewegliche Sachen sind alle Sachen, die nicht Grundstücke, Gebäude oder Bestandteile eines Grundstücks sind.

Bewegungsbilanz. Von den Banken im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung aufgestellte besondere Form der Bilanz. Sie verzeichnet die Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen innerhalb einer bestimmten Periode. Die Bewegungsbilanz kann in verfeinerter oder einfacher Form aufgestellt werden.

Bewerbung. Der Bewerber wirbt mit Hilfe der Bewerbung für seine eigene Person, um eine Anstellung oder ein Amt zu erhalten. Grund einer Bewerbung kann eine Stellenanzeige sein oder der Wunsch des Bewerbers die Stelle auszufüllen.

Bewertung. Die Bewertung ist ein Verfahren mit dem Ziel, den Wert von Gütern oder Handlungsalternativen zu bestimmen. Die handelsrechtlichen Bewertungs-Vorschriften sind im Handelsgesetzbuch und im Bilanzrichtlinien-Gesetz geregelt. Ergänzend gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung.

Bezogener. Bezogener ist derjenige, auf den ein Scheck oder ein Wechsel gezogen ist, d.h. der ihn bezahlen soll.

Bezugsrecht. Das dem Aktionär einer AG zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung einen seinem Anteil beim bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (auch Junge Aktien genannt) zu beziehen. Bezugsrechte werden an der Börse gehandelt. Durch Beschluss der Hauptversammlung kann das gesetzliche Bezugsrecht ausgeschlossen werden.

Bilanz. Die Bilanz ist die Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Kapitalverwendung = Aktiva) und des Kapitals (Herkunft = Passiva). Die Summen von Aktiva und Passiva müssen stets gleich sein. Bei der Aufstellung der Bilanz müssen handelsrechtliche Vorschriften, steuerrechtliche Vorschriften und andere Gesichtspunkte beachtet werden. Die Aktiva zeigt die genaue Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, die Passiva zeigt die Herkunft (Fremd- und Eigenkapital).

Bilanzanalyse. Bei der Bilanzanalyse wird die Bilanz zerlegt und aufgegliedert. Die Analyse dient der Beurteilung der Kreditwürdigkeit, der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Gegenstand der Bilanzanalyse ist der komplette Jahresabschluss, also Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht.

billigst. Gilt für Kaufaufträge, bei denen kein Limit angegeben wurde. Die Bank versucht die gewünschten Aktien zu einem möglichst niedrigen Kurs zu kaufen.

Blankoindossament. Indossament, welches nur aus der Unterschrift des Indossanten besteht. Das Blankoindossament wird auf der Rückseite des Wechsels angebracht.

Blue Chip. Blue Chips sind Standardaktien mit hohem internationalem Ansehen (Telekom).

Bobl. Abkürzung für Bundesobligation.

Boden. Produktionsfaktor neben Arbeit und Kapital. Der Boden dient der Wirtschaft a) als Standortfaktor und b) als als elementarer Anbau- und Abbau-Boden.

Bogen. Teil einer Wertpapierurkunde, auf dem sich die Zins- bzw. Dividendenscheine und der Erneuerungsschein befinden.

Bolschewismus. Die politisch-ideologische Lehre des Marxismus-Leninismus in der Sowjetunion. Der B. sieht die völlige Vergesellschaftung der Produktionsmittel vor. Er setzt auf Planwirtschaft, Gleichheit der Löhne und Abschaffung des Privateigentums. Die Bezeichnung Bolschewismus geht auf ein Abstimmungsergebnis innerhalb der ehemaligen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Russlands zurück (1903 in London).

Bond. Internationale Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere

Bond Warrant. Optionsscheine, deren Basisinstrument festverzinsliche Wertpapiere sind.

Bonität. Fähigkeit eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen. Je schlechter die Bonität, desto höher der Zinssatz von emittierten Anleihen, um diese für den Anleger attraktiv zu machen. Die Bonität wird von internationalen Ratingagenturen überprüft und benotet (bekannte Ratingsysteme sind Moody`s und Standart & Poor`s).

Bonus. Nachträgliche Treueprämie für den Arbeitnehmer. Bei Aktiengesellschaften werden Boni in besonders guten Geschäftsjahren (oder in Jubiläumsjahren) neben der Dividende einmalig gezahlt.

Bookbuilding-Verfahren. Verfahren zur Festlegung des Emissionspreises einer Aktie. Interessenten können innerhalb einer bestimmten Frist Zeichnungsangebote abgeben. Das Bankenkonsortium legt lediglich eine Preisspanne fest. Am Ende der Zeichnungsfrist wird anhand der Nachfrage der Emissionspreis festgelegt. Bei hoher Nachfrage orientiert er sich am oberen Ende der Preisspanne, bei geringer Nachfrage eher am unteren Ende.

Booklet. Gedruckte Werbebroschüre

Börse. Die Börse ist der Markt für Wertpapiere, Devisen und Waren. Kursmakler stellen anhand der Kaufs- und Verkaufsaufträge börsentäglich aktuelle Kurse (Preise) fest und gewährleisten einen funktionierenden Handel. Für jede Börse wird eine Börsen-Ordnung erlassen, die organisatorische Fragen regelt. Die Börse wird durch den Börsenvorstand geleitet.

Börsenkurs. Ermittelter Kurs eines Wertpapiers an der Börse.

Börsenplatz. Geografische Lage einer Börse

Börsenzulassung. Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse. Die Zulassung ist von verschiedenen Voraussetzungen und der Wahl der Handelsart abhängig.

Brainstorming. Problemlösungsverfahren, in dessen Verlauf die Mitglieder einer Ideensuchgruppe möglichst viele Lösungsvorschläge unterbreiten sollen. Während der Sitzung ist jegliche Kritik verboten, um die freie Äußerung von möglichst vielen Lösungsideen nicht zu behindern.

Branche. Fach, Fachrichtung, Geschäftszweig

Break-Even-Point. Englische Bezeichnung für die Gewinnschwelle, also die Grenze, ab welcher ein Unternehmen oder ein Produkt einen Überschuss bzw. einen Gewinn erwirtschaftet.

Briefkurs. Angebotskurs

Broker. Englische Berufsbezeichnung für einen Makler, der im Kundenauftrag Börsengeschäfte abwickelt.

Bruttodividende. Dividende ohne steuerliche Abzüge, wie Kest, Köst und Soli.

Bruttoinlandsprodukt. Gesamtwert aller im Inland innerhalb eines Jahres erzeugten Güter, ohne Berücksichtigung der Vorleistungen. Mögliche Berechnung: Löhne /Gehälter + indirekte Steuern (abzgl. Subventionen) + Gewinne + Abschreibungen

Bruttosozialprodukt. Das Bruttosozialprodukt errechnet sich aus dem BIP zzgl. dem Saldo der Faktorleistungen.

Buchführung. Regelmäßige und planmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Betriebs bzw. eines Unternehmens. Die Buchführung soll Erfolg, Geschäftsverlauf und Vermögenslage ersichtlich machen. Grundlage der Buchführung sind die Belege, nach denen gebucht wird.

Buchgewinn. Ein Buchgewinn entsteht, wenn der Buchwert eines Vermögensgegenstands unter dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös liegt.

Buchverlust. Ein Buchverlust liegt vor, wenn der Buchwert höher ist, als die Verkaufserlöse

Bulle. Zeichen für die Optimisten an der Börse, die auf steigende Kurse spekulieren

Bullenfalle. Gegenstück zur Bärenfalle. Falsche Signale lassen den Bullen auf steigende Kurse spekulieren und er erleidet einen Verlust

Bund Future. Börsentäglich an der LIFFE und an der EUREX gehandelter Terminkontrakt auf eine fiktive Bundesanleihe, die einen Nominalzins von sechs Prozent und eine Laufzeit von zehn Jahren aufweist.

Bundesanleihe. Von der Bundesrepublik Deutschland emittierte Anleihe mit fester Laufzeit (i.d.R. 10 Jahre). Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert, die Zinszahlungen jährlich.

Bundesbank. Die Bundesbank ist die Notenbank der Bundesrepublik. Zu den Aufgaben der Bundesbank gehört die Durchführung der Beschlüsse der EZB, die Ausgabe von Banknoten, die Förderung der Währungsstabilität und die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaft. Die Organe der Bundesbank sind der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken.

Bundesfinanzhof. Oberste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit der Bundesrepublik.

Bundesgerichtshof. Oberste Instanz der Gerichtsbarkeit für Zivil- und Strafsachen

Bundeskanzler. Gewählt vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten ist er der Chef der Bundesregierung. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der von ihm gebildeten Bundesregierung. Er kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum vom Bundestag abgesetzt werden

Bundesobligation. Festverzinsliches Wertpapier mit fester Laufzeit von 5 Jahren. Bundesobligationen werden an der Börse gehandelt und können von jedem erworben werden

Bundespräsident. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Gewählt wird er alle fünf Jahre von der Bundesversammlung. Zu seinen Aufgaben zählen: 1) Völkerrechtliche Vertreung der Bundesrepublik; 2) Vertragsschluss mit ausländischen Staaten; 3) Ausfertigung der gegengezeichneten Gesetze 4) Auflösung des Bundestages etc.

Bundesschatzbriefe. Wertpapier, das der Finanzierung des öffentl. Haushalts und der Eigentums- und Vermögensbildung dient. Bundesschatzbriefe können ein Jahr nach Erwerb innerhalb eines monatlichen Höchstbetrags von 10.000,00 DM zum Nennwert zurückgegeben werden. Es gibt zwei Typen von Bundesschatzbriefen: Typ A - Die Laufzeit beträgt 6 Jahre, die Zinszahlungen erfolgen jährlich; Typ B - Die Laufzeit beträgt 7 Jahre, die Zinszahlung erfolgt am Ende der Laufzeit. Es erfolgen keine jährlichen Zahlungen. Der Erwerber erhält am Ende der Laufzeit den Nennwert zzgl. der Zinsen. Vorteil von Typ B ist der sich ergebende Zinseszinseffekt

Bundesschuldbuch. Das Bundesschuldbuch enthält alle Staatsschulden aus Darlehen, für die keine Schuldverschreibungen ausgestellt sind.

Bundesverfassungsgericht. Oberstes Bundesgericht mit Sitz in Karlsruhe. Es entscheidet über Verfassungsfragen, Verfassungsbeschwerden und die ihm von Grundgesetz zugewiesenen Fälle.

Bundesversammlung. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und der gleichen Anzahl von durch die Volksvertretung der Länder gewählten Mitglieder. Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten und findet alle fünf Jahre statt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das BGB beinhaltet allgemeine Vorschriften für das gesamte Privatrecht, Vorschriften für einzelne Schuldverhältnisse, sowie das Sachenrecht und das Familien- und Erbrecht.

Bürgschaft. Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge verpflichtet, dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Der Vertrag ist einseitig verpflichtend.