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Stichwort:

- K -

Kalkulation. Berechnung der Kosten, die durch die Erstellung einer bestimmten Leistung entstehen werden oder entstanden sind

Kapazität. Nutzungspotential - maximales Produktionsvermögen eines Potentialfaktors bzw. eines Potentialfaktorsystems in quantitativer und qualitativer Hinsicht für eine definierte Bezugsperiode

Kapazitätsmessung. Bestimmung der qualitativen und quantitativen Kapazität eines Potentialfaktors bzw. eines Potentialfaktorsystems. Die Kapazitätsmessung erfolgt für Produktionsanlagen mit aktiver Beteiligung am Produktionsprozess durch Ermittlung von Output (z.B. Masse, Stückzahl etc.) - oder Prozessgrößen bezogen auf eine bestimmte Periode. Die Formel zur Errechnung der Kapazität lautet max. Produktionsvermögen / Bezugsperiode

Kapital. Volkswirtschaftlich per Definition einer der drei Produktionsfaktoren neben Boden und Arbeit. Betriebswirtschaftlich die Summe von Eigen- und Fremdkapital, mit dem ein Unternehmen wirtschaftet

Kapitalbeschaffung. Alle Maßnahmen zur Finanzierung von Unternehmungen mit dem Ziel, den erforderlichen Kapitalbedarf auf der Grundlage eines Finanzplans zu decken

Kapitalerhöhung. Maßnahme der Finanzierung der Unternehmung durch Erhöhung des Eigenkapitals

Kapitalflucht. Massiver Abzug von Geld, meist ins Ausland, aufgrund politischer Veränderungen, Sicherheit und besserer Rentabilität

Kapitalgesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften steht die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund. Kapitalgesellschaften haben immer ein gesetzliches Mindeskapital. Weiterer Unterschied zu den Personengesellschaften: Es haftet nur das Geschäftsvermögen, nicht die Gesellschafter

Kartell. Vereinbarung von Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck, die geeignet ist, die Erzeugung oder den Verkehr von Waren oder gewerblichen Leistungen durch Beschränkung des Wettbewerbs zu beeinflussen. Kartelle unterliegen dem Kartellgesetz

Kassageschäfte. Abschlüsse an der Börse, die sofort oder ganz kurzfristig erfüllt werden müssen

Kassakurs. Kursfeststellung derjenigen Wertpapiere, für die börsentäglich nur ein Kurs bestimmt wird (Einheitskurs) oder für diejenigen Aufträge variabel notierter Wertpapiere, die den festgesetzten Mindestschluss nicht erreichen

Kassamarkt. Börsenmarkt der Wertpapiere, die nur im Kassageschäft behandelt werden, zum Terminhandel also nicht zugelassen sind

Kaufsignal. Begriff aus der technischen Wertpapieranalyse. Zeigt der Kurs einen bestimmten Verlauf, d.h. bildet er eine bestimmte Formation, durchbricht einen Widerstand etc., dann kann daraus ein Kaufsignal abgeleitet werden

Kaufvertrag. Der Kaufvertrag ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag. Der Verkäufer muss dem Käufer die Sache übergeben und ihm das Eigentum an dieser Sache verschaffen, der Käufer muss seinerseits den Kaufpreis bezahlen und die gekaufte Sache abnehmen

KfW. Kreditanstalt für Wiederaufbau

KGV. Kurs-Gewinn-Verhältnis, Kennzahl der Renditeanalyse, bei der der Aktienkurs durch den zur Ausschüttung bestimmten Jahresgewinn geteilt wird. Das KGV gibt an, innerhalb welcher Zeit der Aktienkaufpreis über den Gewinn zurückfließt

Knapp behauptet. Bezeichnet die Tendenz eines Börsentages, der gekennzeichnet ist durch nur sehr geringe Kursverluste

Knebelungsvertrag. Vertrag, der die wirtschaftliche Freiheit des Vertragspartners in unzumutbare Weise beschränkt. Knebelungsverträge sind sittenwidrige und damit nichtige Verträge

Kommanditgesellschaft (KG). Die KG ist eine Personenhandelsgesellschaft, bei der die Haftung eines oder einiger Gesellschafter (Kommanditisten) auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist, während bei dem anderen Teil der Gesellschafter (Komplementär) keine Haftungsbeschränkung besteht

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die KGaA ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet (Komplementär) und die übrigen mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die KGaA gehört zu den Kapitalgesellschaften

Kommanditist. Beschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft

Kommunalanleihen. Durch Schuldverschreibungen verbriefte Anleihen, die von Städten oder Gemeinden direkt am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Schuldner sind die Kommunen

Kommunalobligationen. Von den Hypothekenbanken auf Grund von Darlehen an kommunalen Körperschaften ausgegebene Schuldverschreibungen. Schuldner ist die emmittierende Hypothekenbank, nicht die Kommune

Komplementär. Persönlich haftender Gesellschafter einer KG oder einer KGaA

komplementäre Güter. Güter, die einander in der Weise ergänzen, dass der Besitz des einen Gutes nur sinnvoll oder nützlich ist, wenn zugleich das andere Gut zur Verfügung steht (Kraftfahrzeug und Benzin)

Konjunktur. Zyklisch wiederkehrende Schwankungen der wirtschaftlichen Aktivität in der freien Wirtschaft

Konjunkturpolitik. Inbegriff aller staatlichen Maßnahmen die der Beeinflussung des Konjunkturverlaufs dienen. Ziel der Konjunkturpolitik ist die Abschwächung der Konjunkturen zur Milderung ihrer nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft

Konjunkturprognose. Versuch der Vorhersage der künftigen konjunkturellen Entwicklung. Konjunkturprognosen sind sehr schwierig und unzuverlässig

Konkurs. Zahlungsunfähigkeit

Konnossement. Seefrachtbrief im Seefrachtverkehr. Das Konnossement wird auf den Namen des Empfängers ausgestellt. Durch das Konnossement wird der Aussteller verpflichtet, die Güter am Ende der Reise an den berechtigten Inhaber des Konnossements zu übergeben

Konsolidierung. Im Börsenjargon ist mit der Konsoldierung eine Stabilisierung der Kursentwicklung von Wertpapieren in Reaktion auf vorangegangene starke Kursbewegungen gemeint

Konsortialgeschäft. Geschäfte, die von einem Konsortium durchgeführt werden. Häufigstes Konsortialgeschäft ist das Effektenemissionsgeschäft

Konsortium. GbR, die von Banken zur Durchführung eines speziellen Geschäfts (z.B. Emission einer Aktie) gemeinsam gebildet wird und sich nach Abschluss des Geschäfts wieder auflöst

Konsumgüter. Güter, die der Bedürfnisbefriedigung dienen (Möbel, Nahrungsmittel etc.)

Konsumkredit. Kredit, der zum konsumtiven Zweck gegeben wird

Konto. Zahlenmäßige Gegenüberstellung von Geschäftsvorfällen in zweispaltiger Anordnung. Die linke Spalte zeigt die Kontobelastungen, die rechte die Gutschriften. Beim Abschluss ergibt sich auf der kleineren Seite der sogenannte Saldo, der den Bestand des Kontos zeigt

Kontokorrent. Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann, bei der die aus der Verbindung entstehenden gegenseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in regelmäßigen Zeitabständen miteinander verrechnet werden. Der Rechnungsabschluss muss mindestens einmal jährlich erfolgen

Konzentration. Bildung von wirtschaftlichen Machblöcken durch Zusammenschluss von Unternehmen, wodurch die Konkurrenz erheblich beschränkt wird. Es entstehen Oligopole und Monopole

Konzern. Zusammenschluss mehrerer, rechtlich selbstständig bleibender Unternehmungen unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung

Kosten. Kosten sind in Geld ausgedrückter Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen

Kredit. Ein Kredit ist die zeitweise Überlassung von Geld oder Geldsurrogaten durch den Kreditgeber an den Kreditnehmer. Der Kreditnehmer verpflichtet sich,d as Empfangene (zzgl. Zinsen ) später zurückzuerstatten

Kreditkarte. Die Kreditkarte ermöglicht die einfache bargeldlose Zahlung im In- und speziell im Ausland (z.B. Amerika). Der Kunde nutzt seine Karte und kann in Geschäften mit seiner Unterschrift einkaufen. Außerdem kann er mit seiner PIN an Geldautomaten Geld abheben

Kündigung. Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch welche ein bestehendes Vertragsverhältnis beendigt werden kann. Die Rechtswirksamkeit einer Kündigung richtet sich nach den vertraglich und gesetzlich vereinbarten Bedingungen

Kupon. Der Kupon ist einer Aktie oder einem festverzinslichen Wertpapier beigefügt und verbrieft den Anspruch des Inhabers auf Dividenden- bzw. Zinszahlung. Zusammen mit dem Erneuerungsschein bildet der Kupon den Bogen

Kux. Urkunde, die einen Anteil an einer bergrechtlichen Gesellschaft verbrieft. Auch der Anteil selbst wird als Kux bezeichnet