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Stichwort:

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Obligation. Andere Bezeichnung für ein festverzinsliches Wertpapier

Oderkonto. Gemeinschaftskonto, über das mehrere Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigte einzeln verfügen können. Das Oderkonto kann von jedem Inhaber in ein Und-Konto umgewandelt werden. Die Auflösung kann nur gemeinsam erfolgen

Offene Handelsgesellschaft. Die OHG ist eine Personengesellschaft. Sie kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen und klagen bzw. verklagt werden. Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt. Durch den Gesellschaftsvertrag kann jedoch auch etwas anderes vereinbart sein. Die Gesellschafter der OHG haften unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch

Offerte. Rechtlich bindendes Angebot

Ökonomisches Prinzip. Bezeichnet das Bestreben, mit einer gegebenen Menge an Produktionsfaktoren den größtmöglichen Ertrag zu erwirtschaften bzw. für einen vorgegebenen Ertrag eine möglichst geringe Menge an Produktionsfaktoren einzusetzen. Vom ökonomischen Prinzip leitet sich die Theorie des effizienten Portefeuille her

Oligopol. Marktform, die durch das Vorhandensein nur weniger Anbieter bzw. Nachfrager gekennzeichnet ist

OPEC. Organization of Petroleum Exporting Countries = Organisation Erdöl exportierender Länder. Ziel der OPEC ist die gemeinsame Preispolitik gegenüber den erdölverbrauchenden Länder

Option. Ein Recht, jedoch nicht eine Verpflichtung, während eines fest vereinbarten Zeitraums ein Kauf-(Call) bzw. ein Verkaufs-(Put)Angebot anzunehmen

Optionsanleihe. Festverzinsliches Wertpapier, das den Eigentümer berechtigt, innerhalb eines im vorhinein festgelegten Zeitraums zu einem festen Kurs eine bestimmte Anzahl von Aktien eines Unternehmens zu erwerben. Diese Anleihe hat i. d. R. einen niedrigeren Nominalzins und hat vertraglich, sozusagen als Ausgleich, ein Optionsrecht beigefügt. Dieses Optionsrecht wird i. d. R. auch losgelöst von der jeweiligen Anleihe separat an der Börse gehandelt

Optionsbedingungen. Die Optionsbedingungen regeln die Details der Ausübung von Optionsrechten. Insbesondere legen sie die Laufzeit, die Art des Optionsrechts (amerikanisches oder europäisches), die Optionsfrist, das Optionsverhältnis und den Basispreis fest

Optionsfrist. Vertraglich vereinbarter Zeitraum, in dem das Optionsrecht ausgeübt werden kann

Optionsrecht. Festgelegtes Recht zum Kauf oder Verkauf eines Basisinstruments

Optionsschein. Wertpapier mit eigener Wertpapierkennummer, das dem Eigentümer das Recht garantiert, innerhalb eines gewissen Zeitraums ein bestimmtes Basisinstrument im vereinbarten Optionsverhältnis zum vorgegebenen Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).

Orderklausel. Vermerk auf einem Wertpapier, durch den es zu einem Orderpapier wird. Der Vermerk lautet "an Order". Bei geborenen Orderpapieren, wie dem Scheck, ist die Klausel überflüssig. Orderpapiere können nur durch Einigung, Indossament und Übergabe weitergegeben werden. Das Orderpapier muss ausserdem eine lückenlose Indossamentenkette vorweisen

Orderpapier. Wertpapier, das zwar eine bestimmte, namentlich genannte Person als berechtigt bezeichnet, aber durch Indossament und Übergabe übertragen werden kann

Out-Performer. Analysten bewerten Aktien eines Unternehmens als "Outperformer" oder "Market Outperformer", wenn sie davon ausgehen, daß die Kursentwicklung dieser Titel besser sein wird als die Entwicklung Branchenindex