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Stichwort:

- P -

p.a.. Abkürzung für "per anno" (pro Jahr)

Pacht. Vertragliche Vereinbarung, durch die der Verpächter verpflichtet wird, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren

Papiergeld. Aus Papier hergestelltes Geldzeichen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind

Par Value. International gebräuchlicher Ausdruck für Nennwert

Parallelwährung. Währung, bei der zwei veschiedene Geldarten gesetzliches Zahlungsmittel sind, ohne dass zwischen beiden ein festes Wertverhältnis gesetzlich festgelegt wäre

pari. Aus dem italienischen Wort für "gleich" abgeleitete Bezeichnung. Wird ein Wertpapier zum Nennwert ausgegeben, so spricht man von einer Pari-Emission. Entsprechend handelt es sich um eine Unterpari bzw. Überpari-Emission, wenn die Ausgabe unter bzw. über dem Nennwert erfolgt

Pari-Emission. Ausgabe eines Wertpapiers zum Nennwert

Parität. Gleichheit

Parkethandel. Bezeichnung für den Wertpapierhandel an der Präsenbörse im Gegensatz zum Computerhandel

Passiva. Kapital einer Unternehmung. Die Passiva werden auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen

Passivgeschäft. Passives Kreditgeschäft = Bankgeschäft, das der Geldbeschaffung für die Bank dient

Performance. Bezeichnet die Wertentwicklung einer bestimmten Anlage über einen vorgegebenen Zeitraum hinweg

Personengesellschaft. Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften bei denen die persönliche Mitgliedschaft des Gesellschafters im Vordergrund steht und ein Mindestkapital nicht zwingend vorgeschrieben ist. Personengesellschaften werden in Abteilung A des Handelsregisters eingetragen. Das Geschäftskapital wird von mehreren Gesellschaftern aufgebracht. Alle Vollhafter sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt

Pfandbrief. Festverzinsliches Wertpapier, das zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten dient. Pfandbriefe werden von Hypothekenbanken, Schiffspfandbriefbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten ausgegeben, wobei zur Emission eine staatliche Genehmigung erforderlich ist. Die Besicherung von Pfandbriefen erfolgt durch erststellige Hypotheken, wobei das Emissionsvolumen zu jeder Zeit durch Hypotheken mit mindestens gleichen Zinssatz gedeckt sein muss. Pfandbriefe sind mündelsicher

Pfändung. Beschlagnahmung einer Sache, einer Forderung oder anderer Vermögenswerte im Zuge der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Die Verwertung der verpfändeten Sache dient der Befriedigung des Gläubigers

Pfändungspfandrecht. Das Pfandrecht an einer Sache, das durch Pfändung entsteht

Pfändungsschutz. Zum Schutz des Gläubigers sind bestimmte Gegenstände (Kleider, Fernseher, Lebensmittel) und Forderungen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld) nicht pfändbar

Portefeuille. Synonym für Depot

Prämie. Kennzahl zur vergleichenden Optionsscheinbewertung. Sie gibt an, um wieviel Prozent der Erwerb des Basisinstrumentes teurer ist als der Kauf an der Börse direkt

Preis. Der Preis ist der in Geld ausgedrückte Tauschwert eines Gutes. Der Preis bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage. Der Preis hat die Aufgabe den Ausgleich zwischen den unbegrenzten Bedürfnissen und dem begrenzten Angebot zu schaffen

Preisindex. Statistische Messzahl, die die relative Höhe aller oder bestimmter repräsentativer Preise in einem bestimmten Zeitpunkt angibt

Primärmarkt. Markt, an dem neu emittierte Wertpapiere erstmals abgesetzt werden. Die Börse fungiert als Sekundärmarkt und gewährleistet später einen funktionierenden Wertpapierhandel

Privatbank. Kreditinstitut, das als Einzelfirma, Personalgesellschaft, Kapitalgesellschaft oder als Genossenschaft betrieben wird. Demgegenüber stehen die öffentlichen Banken und Sparkassen. Privatbank im engeren Sinne ist nur die von einem oder mehreren Privatbankiers betriebene Bank

Privatbankier. Jemand, der als persönlich haftender Gesellschafter oder Einzelkaufmann ein Bankgeschäft betreibt

Produktion. Produktion ist die Schaffung von Gütern für den Konsum. Die klassischen Produktionsfaktoren sind Boden, Arbeit und Kapital

Prokura. Besondere, im HGB geregelte Vollmacht. Derjenige, dem die Prokura erteilt wurde, wird Prokurist genannt. Prokura kann auch gemeinschaftlich erteilt werden oder nur für eine bestimmte Filiale. Die Prokura wird ins Handelsregister eingetragen. Der Prokurist darf alle gewöhnlichen und qußergewöhnlichen Geschäfte tätigen, die der gewöhnliche Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Er darf jedoch ohne besondere Befugnis keine Grundstücke belasten oder Prokura erteilen. Die Prokura kann jederzeit widerrufen werden. Sie erlischt durch Tod, Widerruf, Geschäftsunfähigkeit des Prokuristen oder Einstellung des Geschäftsbetriebs

Prolongation. Verlängerung (z.B. automatische Wiederanlage von Festgeld bei Fälligkeit)

Prospekt. Das Prospekt wird bei der Börseneinführung von Wertpapieren ausgegeben. Es soll Aufschluss geben über wesentliche Tatsachen des betr. Wertpapiers und dem Anleger die Entscheidung erleichtern. Für die Richtigkeit des Prospekts haften Emittent und unterzeichnende Bank gemeinsam

Publikumsfonds. Investmentfonds, deren Anteile von jedermann erworben werden können

Publizität. Unterrichtung der Öffentlichkeit über relevante Ereignisse, die das Börsenwesen allgemein oder die Situation eines bestimmten Unternehmens betreffen

Put. Bezeichnung für eine Verkaufsoption bzw. einen Verkaufsoptionsschein