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Stichwort:

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Valoren. Der Begriff Valoren umfasst alle Wertpapiere einschliesslich Banknoten, Gold und Silber

Valuta. 1. Tag der Geschäftserfüllung; in Deutschland i. d. R. zwei Börsentage nach Geschäftsabschluß; 2. Bezeichnung für die Währung eines bestimmten Landes

Variable Kosten. Bezeichnung für den Teil der Gesamtkosten, dessen Höhe vom Beschäftigungsgrad des Betriebes abhängig ist

Variabler Markt. Markt für Papiere, für die fortlaufend bzw. variable Kurse der jeweils getätigten Abschlüsse notiert werden

Vega. Kennzahl für die Sensitivität eines Optionsscheins gegenüber Schwankungen des Basisinstruments

Venture Kapital. Risikokapital zur Finanzierung zukunfträchtiger Projekte und Technologien. Besonders junge Unternehmen besorgen sich Venture Capital um expandieren zu können. Die Venture Kapitalisten spekulieren auf einen baldigen Börsengang des Jungunternehmens und erhalten eine Beteiligung an der Unternehmung

Vereinsregister. Register, in welches alle, nicht einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dienenden Vereine mit mindestens 7 Mitgliedern eingetragen werden können. Das Register wird beim Amtsgericht geführt

Verfassung. Rechtliche Grundordnung eines Staates, Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze über die Bildung, den Aufgabenkreis und die Organisation der obersten Staatsorgane, das Verhältnis der einzelnen Staatsorgane zueinander, die staatlichen Aufgaben, den staatsrechtlichen Aufbau des Staates und die Rechte des Bürgers gegen den Staat

Verfassungsgericht. Gericht, dessen wesentliche Aufgabe die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Verfassungsrechts ist

Vergleich. Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt

Verjährung. Die Verjährung bewirkt nicht den Untergang des Anspruchs, sie gewährt dem Schuldner allerdings ein Leistungsverweigerungsrecht. Die normale Verfährungsfrist beträgt 30 Jahre

Verkäufermarkt. Auf einem Verkäufermarkt herrscht ein starker Nachfrageüberhang

Verkaufsprospekt. Schriftstück, aus dem alle für den Käufer wichtigen Informationen vor dem Erwerb eines Wertpapiers bzw. Fondsanteils hervorgehen

Verlust. Ein Verlust ist entstanden, wenn die Aufwendungen größer als die Erträge sind

Verrechnungsscheck. Ein Verrechnungsscheck trägt den Vermerk "Nur zur Verrechnung" und kann nur im Wege der Kontogutschrift eingelöst werden. Eine Bareinlösung ist nicht möglich

Vertrag. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande und bildet die Grundlage für zahlreiche Geschäfte (Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag etc.)

Verzug. Verzug tritt dann ein, wenn der Schuldner seine Leistung nicht rechtzeitig erbringt oder der Gläubiger die Annahme der Leistung verweigert

Vinkulierte Aktien. Bei vinkulierten Aktien ist neben Einigung, Indossament und Übergabe zur Übertragung der Aktie, die Zustimmung der AG erforderlich. Die AG besitzt mit diesem Aktientyp die Möglichkeit, unerwünschte Aktionäre auszuschliessen

Volatilität. Maß für die Schwankungsbreite und damit für das Kursrisiko eines Wertpapiers in einem bestimmten Zeitraum. Je größer die Volatilität, desto schwankungsanfälliger ist ein Wert und desto größer sind die Wahrscheinlichkeiten von Kursausschlägen nach unten bzw. oben

Volksbank. Kreditinstitut in der Rechtsform einer Genossenschaft mit dem Zweck, die Mitglieder zu fördern. Volksbanken betreiben alle üblichen Bankgeschäfte

Vollbeschäftigung. Vollbeschäftigung liegt vor, wenn für eine Beschäftigung geeignete Personen, die Beschäftigung zum herrschenden Lohnsatz suchen, diese ohne längeres Warten finden können

Volljährigkeit. Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Volljährige Personen sind voll geschäftsfähig

Vollkommener Markt. Markt, auf dem die Preise absolut identisch sind und eine Preisgleicheit herrscht. Vollkommener Märkte kommen praktisch nicht vor

Vorbörse. Börsenhandel vor Beginn der offiziellen Börsenhandelszeit

Vorstand. Organ der Aktiengesellschaft. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen und leitet die AG eigenverantwortlich. Zu den Aufgaben des Vorstands zählt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG