Zahlung. Übereignung eines bestimmten Geldbetrags zur Begleichung einer Schuld Zahlungsabkommen. Vertrag zur Abwicklung des Zahlungsverkehr zwischen den vertragsschließenden Staaten Zahlungsbilanz. Gegenüberstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen In- und Ausländern, die sich für ein Land in einem bestimmten Zeitraum vollzogen haben. Die Zahlungsbilanz besteht aus der "Leistungsbilanz", den "Vermögensübertragungen", der "Kapitalbilanz", dem "Saldo der statistisch nicht weiter aufgliederbaren Transaktionen" und den "Veränderungen der Auslandsaktiva der Bundesbank" Zahlungsfähigkeit. Fähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, fällige Verbindlichkeiten zurückzahlen zu können Zedent. Der Zedent ist derjenige, der eine Forderung abtritt zeichnen. Abgabe eines Kaufangebots für Wertpapiere vor deren Emission Zeichnungsfrist. Zeitraum in dem die Zeichnung erfolgen kann Zeitwert. Differenz zwischen dem inneren Wert eines Optionsscheins und dem Kurswert Zero-Bonds. "Unverzinsliche" Anleihe mit fester Laufzeit, die unter-pari ausgegeben wird und am Ende der Laufzeit zu 100 % zurückgezahlt wird. Die Verzinsung ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausgabekurs und Rückzahlungskurs. Da keine jährliche Zinsausschüttung erfolgt, ist der Zero-Bond besonders aus steuerlichen Gesichtspunkten für Anleger interessant Zins. Der Zins ist das Endgelt für die Nutzung des Produktionsfaktors Kapital Zinseszins. Zinseszinsen entstehen, wenn Zinsen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums jedesmal zum Kapital zugefügt und mit diesem zusammen wieder verzinst werden Zinsoptionsschein. Optionsschein, dessen Basisinstrument ein festverzinsliches Wertpapier ist Zoll. Zölle werden wie Steuern angesehen und werden bei Ex- und Import von Waren erhoben Zusatzkosten. Zusatzkosten sind keine Aufwendungen. Bei eigenen Gebäuden wird eine Miete kalkuliert, die bei Mietung gezahlt werden müsste. Diese kalkulatorische Miete zählt zu den Zusatzkosten und wird in der Kostenrechnung berücksichtigt Zwangsvollstreckung. Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegenüber dem säumigen Schuldner Zwecksparen. Ansammlung von Vermögen mit einem bestimmten Ziel (z.B. Anschaffung eines Autos) Zwischenkredit. Kurzfristiger Kredit, der zur Überbrückung bis zum Anlaufen eines bereits fest zugesagten langfristigen Kredits gewährt wird (z.B. Bauspardarlehen) |