Ausbildungsvertrag

Der schriftliche Vertrag muß mindestens Angaben erhalten über:
  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  • Beginn und dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Zahlung und Höhe der Vergütung,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Vorraussetzungen , unter denen der Berufsausbildungsvertrag
    gekündigt werden kann.
  • Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das
Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

In dem Vertrag dürfen Sie keine Vereinbarungen treffen, die nicht mit dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung übereinstimmen und die den Vorschriften der einschlägigen Gesetze widersprechen.
Achten sie darauf. daß der Vertrag vom Auszubildenden, seinen gesetzlichen Vertretern und von Ihnen vor Beginn der Ausbildung unterschrieben wird.
Die von Ihnen aufgestellte sachlich-zeitliche Gliederung muß zusammen mit alllen Exemplaren des Berufsausbildungsvertrages und einem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der IHK zur Eintragung vorgelegt werden, ebenso die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung.

Wichtig: ist der Vertrag nicht bei der IHK eingetragen, so wird der Auszubildende nicht zur Zwischen- und Abschlußprüfung zugelassen ! Jede wichtige Veränderung des eingetragenen Ausbildungsverhältnisses ist der Kammer unverzüglich anzuzeigen.


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