Beendigung der Ausbildung

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Wird die Abschlußprüfung vorzeitig abgelegt und bestanden, ist das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der Feststellung des Prüfungsergebnisses beendet. Wird die Abschlußprüfung nicht bestanden, so kann der Auszubildende verlangen, das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchsten aber um ein Jahr- zu verlängern. Sofern die Ausbildung nicht durch Bestehen der Abschlußprüfung, Vertrag oder Kündigung beendet wurde, endet sie mit dem Ablauf der im Vertrag festgelegten Ausbildungszeit.
Im
beiderseitigen Einvernehmen kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit beendet werden.
Das Ausbildungsverhältnis kann in folgenden Fällen schriftlich gekündigt werden:
  • von beiden Parteien in der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Kündigungsgründen.
  • nach der Probezeit vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will,
  • von beiden Parteien ohne Kündigungsfrist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dieser wichtige Grund darf dem, der kündigt, nicht länger als zwei Wochen bekannt sein. Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses müssen sie dem Auszubildenden ein Zeugnis ausstellen !
Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muß angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.


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