Prüfungen

"Das Berufsbildungsgesetz kennt zwei Arten von Prüfungen :
- Zwischenprüfungen und
- Abschlußprüfungen,
Durchgeführt werden die Prüfungen von der IHK.
Ihre Prüfungsausschüsse nehmen die Prüfungen ab.
Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes, damit etwaige Lücken noch rechtzeitig bis zur Abschlußprüfung geschlossen werden können.
(In der Regel nach der Häfte der Ausbildungszeit)
Wer nicht an der Zwischenprüfung teilnimmt, kann zur Abschlußprüfung nicht zugelassen werden.
Die Abschlußprüfung
ist der Ernstfall.

Die Prüfungsausschüsse müssen feststellen, ob der Prüfling die
- erforderlichen Fertigkeiten beherrscht,
- die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und
- mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufausbildung wesentlichen Lehrstoff vertaut ist.
Lehrlinge, die überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Betrieb erzielt haben,
können auch schon zu einem früheren Prüfungstermin, als im Vertrag vorgesehen, zur Abschlußprüfung zugelassen werden.
Diese vorzeitige Zulassung kann auch der Lehrling selbst bei der IHK beantragen.
Wer die Abschlußprüfung bestanden hat, für den ist die Ausbildung beendet.
Über das Ergebnis stellt die IHK dem Azubi ein Zeugnis aus.
Wer die Abschlußprüfung beim ersten Anlauf nicht schafft, braucht nicht zu verzagen, denn er kann die Abschlußprüfung zweimal wiederholen.
Azubi´s , die die Abschlußprüfung nicht bestanden haben, können vom Betrieb die Fortsetzung der Ausbildung verlangen, und zwar bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr."


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