Ein Unternehmen gründen – die rechtlichen Aspekte
Sie wagen einen Schritt in die Selbstständigkeit und setzen dabei aktiv auf Ihre Website. In unserem digitalen Zeitalter ist dies der richtige Weg zum nachhaltigen Unternehmenserfolg. Allerdings gibt es für junge Unternehmer eine Menge zu beachten. Lesen Sie nach, welche rechtlichen Aspekte insbesondere für die Websitesbetreiber relevant sind.Internetseite aufbauen – so geht’s
Heute lassen sich sogar Websites mit komplexer Hierarchie sowie Onlineshops einfach an eigenem PC mithilfe der smarten Baukastensysteme erstellen. Eine solche Softwarelösung stellt tatsächlich einen virtuellen Baukasten dar, gefüllt mit vorgefertigten und anpassbaren Modulen wie Layouts, Buttons oder zum Beispiel Kontaktformulare. Um diese zu verwenden, benötigen Sie keinerlei Programmierer-Skills. Hinzu kommt eine Reihe an Webdiensten, die für eine bessere Nutzererfahrung und Ihre Rechtssicherheit von Bedeutung sind.
Mit einem neuen Unternehmen an den Start gehen
Die Geschichte eines jeden Unternehmens, ob im virtuellen Raum oder offline, beginnt mit der Anmeldung des Gewerbes bei dem Gewerbeamt. Dessen Adresse finden Sie entweder im Internet oder erfragen in Ihrem Rathaus. Für die Anmeldung benötigen Sie vor allem Ihren Personalausweis und ein ausgefülltes Formular, das Sie vor Ort erhalten. Unter anderem entscheiden Sie sich für die Rechtsform Ihres Unternehmens, die wiederum für Besteuerung relevant ist.
Gut zu wissen: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, informieren allerdings das Finanzamt über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit.
Kleiner Leitfaden durch den Steuer-Dschungel
Mithilfe der Baukastensysteme lassen sich nicht nur optisch ansprechende, sondern auch benutzerfreundliche und hocheffiziente Onlineauftritte auf professionellem Niveau aufbauen. Mit etwas Glück und viel Engagement erzielen Sie schon bald die ersten Gewinne, welche wiederum zu besteuern sind.
- Als Freiberufler oder Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommenssteuer
- Als eine Kapitalgesellschaft zahlen Sie eine Körperschaftssteuer auf Ihren Gewinn
- Insofern Ihr Gewinn über dem Freibetrag in Höhe von 24.500, – Euro liegt, zahlen Sie außerdem eine Gewerbesteuer
- Ihr Umsatz wird durch eine Umsatzsteuer belegt, es sei denn, Sie sind als Kleinunternehmer
Doch einfach die Steuern pünktlich zu zahlen, genügt für Sie als Websitesbetreiber noch nicht. Ihre Internetpräsenz soll unbedingt einigen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Was ist beim Einrichten einer rechtssicheren Website zu bedenken?
Ein ausgereiftes Baukastensystem bietet Ihnen alle Tools, um einen rundum rechtssicheren Onlineauftritt für Ihr Gewerbe aufzubauen. Folgende drei Aspekte sind unbedingt zu bedenken:
HTTPS-Seite
Die allermeisten Internetseiten fragen auf eine oder andere Weise die personenbezogenen Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder zum Beispiel Kontonummer ab. In diesem Fall haben Sie für eine verschlüsselte Übertragung der Kundendaten zum Server zu sorgen. Dies geschieht via SSL/TLS-Protokoll, wobei eine solche Dienstleistung in der Regel zu kostenlosen Grundfunktionen des Baukastens gehört.
Individueller Domainname
Eine Domain ist Ihre Webadresse und somit der direkte Weg Ihrer Besucher zu Ihnen. Zu den Grundfunktionen eines Website-Baukastens zählt eine Subdomain beim jeweiligen Anbieter. Allerdings wirkt eine eigenständige Domain vertrauenswürdiger und steigert zudem Ihre Reputation bei den Suchmaschinen. Sichern Sie sich rechtlich ab, indem Sie folgende Regeln bei der Wahl Ihrer Domain befolgen.
Rechtsinhalte
Um sich vor teuren Abmahnverfahren zu schützen, integrieren Sie in Ihre Onlinepräsenz mehrere verpflichtende und optionale Rechtstexte. Mithilfe sogenannter Rechtstexte-Generatoren, die Ihnen im Rahmen eines Baukastensystems zur Verfügung stehen, erstellen Sie präzise an Ihr Geschäftsprofil angepasste Inhalte. Zu den wichtigsten Rechtstexten gehören:
Impressum – Ihre virtuelle Visitenkarte
Das Impressum bietet Besuchern alle wesentlichen Informationen zu Ihrem Unternehmen. Das sind Ihr Name, vollständiger Adresse, Kontaktmöglichkeiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens. Darüber hinaus gehört ins Impressum Ihre steuerliche Identifikation, und zwar entweder Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder aber die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Wichtig zu wissen: Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) gehört nicht ins Impressum! Möchten Sie noch mehr über die Unterschiede zwischen der Steuer-ID und Steuernummer erfahren? Weiterführende Informationen gibt es in unserem Blogbeitrag!
Datenschutzerklärung – Ihr professioneller Umgang mit personenbezogenen Daten
Sie sind gesetzlich verpflichtet, mit den Kundendaten behutsam umzugehen. Insofern ist eine Datenschutzerklärung für Ihre Website verpflichtend. Darin informieren Sie die Kunden, welche Daten und zu welchem Zweck gesammelt werden, wie lange Sie die Daten speichern und ob Sie diese an Dritte weitergeben.
Cookie-Hinweis – für Tracking- und Analyse-Cookies verpflichtend
Während Sie Ihre Besucher bereits in der Datenschutzerklärung über den Einsatz technisch notwendiger Cookies in Kenntnis gesetzt haben, müssen die Nutzer der Verwendung aller weiterer Cookies aktiv zustimmen. Deswegen sind Cookie-Banner oder Cookie-Hinweise verpflichtend.
Keine Pflicht, jedoch vor allem im Bereich des E-Commerce sinnvoll, sind ausführliche AGB und eine Widerrufsbelehrung.
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