ärztliche Untersuchung

"Vor Beginn der Ausbildung müssen Sie sich bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) die vorgeschriebene ärztliche Untersuchungsbescheinigung - sie
darf nicht älter als 14 Monate sein - aushändigen lassen.
Diese und auch die Nachuntersuchung, die vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erfolgen muß, sind gemäß §§ 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Die Kosten trägt das Land."


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