Ausbildungsberatung

Im Betrieb kann sich der Auszubildende in allen Fragen an den Ausbildenden, seinen Ausbilder oder an den Betriebs- bzw. Personalrat wenden.
Daneben gibt es noch eine reihe von außerbetrieblichen Beratungs- oder Beschwerdestellen. Die zuständige Stelle (z.B. Kammer) ist gesetzlich verpflichtet, die Berufsausbildung durch Beratung zu fördern. Sie muß u.a. Ausbildungsberater bestellen.


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