Eignung des Ausbilders

Ausbilder müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer das 24. Lebensjahr beendet hat und die für
den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. abgelegte Abschlußprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung) sowie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen besitzt. 


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