Einstellungstermin

Die Berufsausbildung kann zu jedem gewünschten Zeitpunkt beginnen. Den Ausbildungsbetrieben wird empfohlen, den Beginn der Ausbildung an den Schulferien zu orientieren. Hierdurch wird sichergestellt, daß die Auszubildenden den vollen Berufsschulunterricht nutzen
können.

Auszubildende, deren Vertrag zwischen dem 1. Oktober und 30. April endet, legen die Abschlußprüfung im Winter (Dezember-Februar) ab.

Auszubildende, deren Vertrag zwischen dem 1. Mai und 30. September endet, legen die Abschlußprüfung im Sommer (Mai-Juli-August) ab.

Der Ausbildende (Ausbildungsbetrieb) muß unverzüglich nach Zusage, in jedem Fall vor Beginn der Berufsausbildung, den Vertrag schriftlich ausfertigen und der Kammer einreichen.


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