Sozialversicherung

Jeder Auszubildende genießt den Schutz der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung).
Dieser schutz kann jedoch nur dann jederzeit schnell und vollständig gewährleistet werden, wenn die erforderlichen Meldungen rechtzeitig mit Hilfe der dafür vorgesehenen Originaldokumente erstattet werden. (Versicherungsnachweisheft)


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