Urlaubsregelung

"Gemäß § 19 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz
beträgt der Urlaub jährlich:

- mindestens 30 Werktage, dies entspricht 25 Arbeitstagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres
noch nicht 16 Jahre alt ist;

- mindestens 27 Werktage, dies entspricht 23 Arbeitstagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist;

- mindestens 25 Werktage, dies entspricht 21 Arbeitstagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist;

- mindestens 24 Werktage, dies entspricht 20 Arbeitstagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 18 Jahre alt ist "


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