Urlaubsregelung
"Gemäß § 19 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetzbeträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, dies entspricht 25 Arbeitstagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres
- mindestens 27 Werktage, dies entspricht 23 Arbeitstagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist;
- mindestens 25 Werktage, dies entspricht 21 Arbeitstagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist;
- mindestens 24 Werktage, dies entspricht 20 Arbeitstagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 18 Jahre alt ist "