Verkürzung

"Wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in einer gekürzten Zeit erreicht wird, so kann die Kammer die vorgeschriebene Ausbildungszeit nach Antrag um maximal folgende Zeiten abkürzen:

- beim Nachweis der Berufsbildungsreife 6 Monate

- bei Hochschulreife (Abitur) um 12 Monate
- bei Fachhochschulreife
um 12 Monate
- bei erfolgreichen Abschluß einer
staatlichen anerkannten Berufsfachschule
(zweijährige Vollzeitschule) um 12 Monate
- bei erfolgreichen Abschluß einer
einjährigen Berufsfachschule 12 Monate

- bei Ausbildungszeiten im gleichen Ausbildungsberuf in voller Höhe

- bei Ausbildungszeiten an einem artverwandten Ausbildungsberuf bis zur Hälfte


- bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem
artfremden Ausbildungseruf um 12 Monate

- bei sonstiger fachlicher Bildung und Tätigkeit in angemessener Höhe"


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