Ausbildungslexikon

Verlängerung

"Besteht ein Auszubildender die Ausbildungsabschlußprüfung nicht, so ist auf sein Verlangen das Ausbildungsverhältnis bis zur Wiederholungsprüfung, längstens ein Jahr, fortzusetzen. In diesen Fällen ist die zuletzt gewährte Ausbildungsvergütung auch weiterhin zu gewähren. Eine Erhöhung der Vergütung ist auch nicht erforderlich, da es sich um keine fortschreitende Ausbildung handelt.

Ist bei einem Auszubildenden bei längerer Krankheit das Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet, so kann auf Antrag die Ausbildungszeit verlängert werden. Wir empfehlen eine vorherige Absprache mit dem zuständigen Ausbildungsberater."

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen deine Kammer (IHK/HWK), die Berufsschule oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung.

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